Seit Oktober 2019 gelten die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes, das gleich drei Regelwerke vereint: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EWärmeG). Sie alle beziehen sich auf den gleichen Gegenstand – die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung regenerativer Energien.
Wie auch die EnEV fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass ein bestimmter Teil der Wärmeenergie eines Hauses aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Um die Ökobilanz von Energiesparhäusern zu beurteilen, wird neben der Gebäudehülle, die im Haus verwendete Anlagentechnik inkl. der Verluste, die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe von Wärme entstehen, bewertet. Darüber hinaus wird auch die Effizienz des Energieträgers in der Energiebilanz berücksichtigt. Die festgelegten Höchstwerte orientieren sich dabei an den Verbrauchswerten eines Referenzgebäudes.
Hauptanforderungsgröße des GEG ist der Jahresprimärenergiebedarf, der den gesamten Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung eines Energiesparhauses beschreibt und gleichzeitig auch die Effizienz des Energieträgers berücksichtigt.
Dass ein Massivhaus alle gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt, wird im Energieausweis nachgewiesen. Dieser wird zukünftig auch Angaben zur CO2-Emission des Gebäudes enthalten. Zusätzlich zum Bandtacho wird die Einstufung eines Gebäudes seit Mai 2014 auch in Form von Energieeffizienzklassen (A+ bis H) dargestellt. Die Bedeutung des Energieausweises war schon mit der EnEV 2014 größer geworden, so wurden unter anderem Stichprobenkontrollen durchgeführt. Diese Entwicklung setzt sich mit der EnEV 2016 fort.
Eine wesentliche Neuerung aus dem GEG ist die Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien. So kann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien auch durch eine Photovoltaikanlage erfüllt werden. Maßgeblich ist hier die Anlagengröße. Darüber hinaus kann die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien auch auf den Jahresprimärenergiebedarf angerechnet werden. Ölheizungen sollen dagegen nach und nach ganz aus den Heizungskellern verschwinden, ab 2026 gilt ein Einbauverbot von Ölheizungen.
Sämtliche der ca. 40 Haustypen von Town & Country Haus entsprechen stets dem Stand der Technik und sind energiesparend gebaut. Außerdem sind in jedem Hauspreis ein Energiesparausweis und ein Blower-Door-Test, also ein Test auf Winddichtigkeit des Hauses, enthalten.
Die energieeffiziente Bauweise beginnt bei Town & Country Haus bereits bei den verwendeten Baustoffen. Alle Häuser werden aus Porenbeton gebaut. Dieser massive Baustoff aus Branntkalk, Wasser und Quarzsand besitzt nicht nur eine gute Wärmedämmfähigkeit, dank des außergewöhnlich geringen Wärmeleitwerts, sondern benötigt bereits in seiner Herstellung wenig Energie. Auch die Fassaden, Fenster und Türen zeichnen sich durch ihre energiesparenden Eigenschaften aus.
„Alle Town & Country Häuser erfüllen stets die aktuellen Energiesparvorschriften – die Höhe der möglichen Energieeinsparungen richtet sich dabei nach der vom Kunden gewählten Effizienzausstattung", erklärt Jürgen Dawo, Gründer des Unternehmens Town & Country Haus.
Bauherren, die besonderen Wert auf die Energieeffizienz ihres Eigenheims legen, haben zudem die Möglichkeit, eine staatliche Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Das Förderprogramm 153 „Energieeffizientes Bauen“ bezuschusst Neubauten mit KfW 55 Standard.
Dieser Standard beschreibt ein Gebäude, das nur 55 % so viel Energie benötigt wie ein vergleichbarer Neubau, der den maximal zulässigen Wert nach des Gebäudeenergiegesetzes erreicht. Bauherren, die ein KfW-55-Haus bauen, erhalten ein Darlehen in Höhe von 120.000 Euro und einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent – etwa 18.000 Euro. Sämtliche Town & Country Häuser gibt es sowohl als Energiesparhaus im GEG-Standard es auch im KfW-55-Standard.